Samstag, 23. Februar 2013

"Wer bestellt - bezahlt!" oder "Wem sei Katz issen des?"

Neulich in der Praxis:

Ein Tierhalter kommt mit seiner seit 3 Jahren bei uns bekannten Katze in die Praxis und stellt sie wegen einer schlimmen Katzenschnupfensymptomatik vor. Felix leidet unter Fieber, eitrigem Nasen- und Augenausfluß, Rachenentzündung und schmerzhaften Schleimhautwunden (sog. Ulzera) im Maul. Nach der Untersuchung wird die Behandlung eingeleitet und ein Kontrolltermin vereinbart. Da der arme Kater aufgrund der Schmerzen im Maul nicht recht fressen kann, wird die Behandlung in Form von Spritzen erfolgen müssen. Am Ende fragt der Besitzer der Katze dann, wieviel das insgesamt so kosten könne. Eine erstmal berechtigte Frage, wenn da nicht der Nachsatz wäre. Eigentlich gehöre ihm die Katze ja gar nicht richtig! Wie ...? Sie sei ihm ja damals nur zugelaufen! Jaaaah, und ...? Und da wolle er jetzt höchstens € 30,- für de Behandlung selbst zahlen. Wenn es mehr koste wolle er den Rest vom Tierschutz zahlen lassen, oder die Katze dorthin zurückgeben! Aaaaaha ...!

Fakt ist, dass die Katze seinerzeit aus einer privaten Pflegestation eines Tierheimes entlaufen war und sich selbst einen neuen Besitzer gesucht hat. Durch die im Ohr vorhandene Tätowierung konnten wir das damals zuordnen und der neue Halter wurde sich auch schnell mit dem umgehend verständigten Tierheim einig. So kam Felix damals in neue Hände. Aber welche Logik steckt denn dahinter, wenn der jetzige Besitzer nach 3 Jahren der Meinung ist, er sei nicht für das Wohl der Katze verantwortlich?

Zugelaufen? Bloß nicht krank werden!
 Auch meine erste Katze in Kindertagen war uns zugelaufen. Meine Mutter hat damals überall nach Besitzern gefragt und es stellte sich heraus, dass niemand das Tier vermisste. Natürlich wurde sie auch beim Fundbüro gemeldet. Muffi durfte also erstmal bei uns einziehen, und sie blieb viele Jahre! Wir gingen mit ihr zum Tierarzt wo sie eine Karteikarte auf unseren Namen erhielt und auch ein nagelneues Impfbuch. Selbstverständlich übernahm meine Mutter damals alle Kosten für die Kastration, Wurmkuren, Impfungen und jegliche Behandlungen bis die Katze mit leider nur 11 Jahren wegen Nierenversagens eingeschläfert werden musste. Sie wäre nicht einmal im Traum auf die Idee gekommen, eine zugelaufene Katze sei das nicht wert. Oder dass jemand anderer verantwortlich für die Katze - primär ja wohl die Kosten - sei.

Der o.g. etwas merkwürdigen Auffassung von Tierhalterpflichten und -rechten begegne ich leider immer wieder mal in der Praxis und möchte dies zum Anlaß nehmen kurz etwas zum Recht zu schreiben:

Primär ist es so, dass jeder Mensch der ein Tier in seine Obhut nimmt für dessen Wohlergehen verantwortlich ist.              
                                                                     PUNKT - ohne wenn-und-aber! 

Das wird im Tierschutzgesetz geregelt, und gilt natürlich auch für Fundtiere. Der im Gesetz genannte Begriff "pflegen" beinhaltet auch die Pflege im Krankheitsfall. Wenn nun ein Mensch mit seinem Tier in die Praxis kommt gilt der alte Grundsatz "wer bestellt - bezahlt" - oder juristisch ausgedrückt es kommt ein sog. Behandlungsvertrag = Dienstvertrag gemäß des BGB zustande. Dabei ist es gleichgültig wer im Eigentum des Tieres ist, entscheidend für das zustande kommen des Vertrages ist der Überbringer des Tieres, dieser ist in der Pflicht. Bei Fundtieren gilt übrigens, dass man erst nach 6 Monaten - ab Bekanntgabe des Fundes - Eigentümer werden kann. Auch kann man sich ggf. herrenlose Tiere aneignen. In jedem Fall ist man als Tierhalter voll in der Pflicht des Tierschutzgesetzes. Eine Halterschaft für Sonnentage, die man dann an Regentagen auf die Tierheime abwälzen kann gibt es nicht. Das ist wie vorm Traualtar: "in guten - wie in schlechten Tagen" :-)


Sie fragen sich jetzt sicher, was ist aus dem armen Felix geworden? Nun den Kontrolltermin hat Herrchen leider platzen lassen. Wir können nur hoffen, dass das Tierheim tatsächlich aus Mitleid mit dem hilflosen Tier Gnade vor Recht ergehen ließ und sich des Katers angenommen hat. Oder dass die eine Dosis Antibiotikum und Schmerzmittel, die er erhalten hat, ihm schon genug geholfen hat.

Übrigens kann man in finanziellen Notlagen selbstverständlich Hilfe bei vielen Tierheimen und Tierschutzorganisationen bekommen. Fragen Sie dort ruhig nach!
DAFÜR muss sich niemand schämen!

§§§ Anm §§§: Ich bin natürlich kein Jurist! Ich bitte also darum, sich juristischen Rat bei einem Anwalt oder der entsprechenden Behörde (z.B. Veterinäramt) zu holen!
Ich übernehme keinerlei Haftung für etwaige Folgen.

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